Am 13. März 2024 trat die EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung („TTPW“) in Kraft. Sie gilt bereits seit 10. Oktober 2025. Die Verordnung soll für mehr Transparenz bzgl. politischer Werbung, gerade im Vorfeld von Wahlen oder vergleichbaren Abstimmungen, sorgen. Dies gilt auch für den Bereich des Targetings im Zusammenhang mit politischer Werbung. Sie richtet sich in erster Linie an gewerbliche Dienstleister von politischen Werbedienstleistungen, die auf Basis der Verordnung weitreichende „Transparenz- und Sorgfaltspflichten“ zu erfüllen haben.
Allerdings kommen auch politische Parteien (im weitesten Sinn auch Ortsverbände) als sog. „Sponsoren“, d.h. Auftraggeber von politischer Werbung, im Sinne der Verordnung als Adressaten in Betracht. Sie müssen ihren Dienstleistern die zur Erfüllung der o.g. Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Wegen der zwischenzeitlich gegebenen Formenvielfalt politischer Werbung, des bislang unterbliebenen Beschlusses eines nationalen Umsetzungsgesetzes zur Regelung, wer jeweilige Aufsichts- und Kontrollbehörde ist, und der im Übrigen bestehenden Unsicherheiten bei den Dienstleistern selbst, erfolgt nachfolgende Darstellung nach bestem Wissen auf der Grundlage der
– VERORDNUNG (EU) 2024/900 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, der
– DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1410 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2025 über das Format, das Muster und die technischen Spezifikationen der Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen politischer Anzeigen gemäß den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den
– Leitlinien der Europäischen Kommission zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
Transparenzbekanntmachung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900
über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-VO) zu Anzeigen im Printmedium „Unser Stelle“
Stand: 10.04.2026
1. Sponsor der politischen Anzeige
CDU Ortsverband Stelle/Ashausen
Anschrift: Neue Straße 30, 21435 Stelle
E-Mail: vorstand@cdu-stelle.de
Vertreten durch den Vorsitzenden: Jannik Stuhr
2. Zahlende Stelle (sofern abweichend vom Sponsor)
siehe 1.
3. Zeitraum der Veröffentlichung
Im Zeitraum 01.01.2026 bis 30.09.2026 werden Anzeigen im Printmedium „Unser Stelle“ veröffentlicht und verbreitet.
4. Angaben zur Finanzierung
Der gezahlte Anzeigenpreis für den angegebenen Verbreitungszeitraum beträgt: 1.500,00 € netto.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des CDU Ortsverbandes Stelle/Ashausen.
Ursprung der Mittel: innerhalb der Europäischen Union
5. Anlass / Politischer Zusammenhang
Diese Anzeige steht im Zusammenhang mit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Stelle am 13.09.2026, Kommunalwahlen in Niedersachsen.
6. Angaben zum Werbeanbieter / zur Agentur
Antagon MaxiMal Werbegestaltung Lothar Riedel e.K, Zum Reiherhorst 2, 21435 Stelle
7. Angaben zur Veröffentlichung
Medium / Plattform: Print
Ort / Region der Verbreitung: Gemeinde Stelle
8. Hinweise zu Targeting und Datenverarbeitung
[ x] Keine Nutzung personenbezogener Daten.
[ x] Diese Anzeige wurde unter Verwendung von Zielgruppenmerkmalen ausgespielt: Räumliche Verteilung des Printmediums.
Weitere Informationen: www.cdu-stelle.de/datenschutzerklaerung
9. Frühere Veröffentlichungen / Korrekturen
[X] Es liegen keine früheren Veröffentlichungen oder Korrekturen vor.
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10. Ansprechpartner für Transparenzfragen
Union Betriebs-GmbH
Der Datenschutzbeauftragte
Egermannstraße 2
53359 Rheinbach
Stand: 10.04.2026
Transparenzbekanntmachung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900
über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-VO) zu Anzeigen in der Kreiszeitung Wochenblatt Elbe-Geest
Stand: 10.04.2026
1. Sponsor der politischen Anzeige
CDU Ortsverband Stelle/Ashausen
Anschrift: Neue Straße 30, 21435 Stelle
E-Mail: vorstand@cdu-stelle.de
Vertreten durch den Vorsitzenden: Jannik Stuhr
2. Zahlende Stelle (sofern abweichend vom Sponsor)
siehe 1.
3. Zeitraum der Veröffentlichung
Im Zeitraum 18.04.2026 bis 30.09.2026 werden Anzeigen im Printmedium „Kreiszeitung Wochenblatt Elbe-Geest“ veröffentlicht und verbreitet.
4. Angaben zur Finanzierung
Der gezahlte Anzeigenpreis für den angegebenen Verbreitungszeitraum beträgt: 3.715,00 € netto.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des CDU Ortsverbandes Stelle/Ashausen.
Ursprung der Mittel: innerhalb der Europäischen Union
5. Anlass / Politischer Zusammenhang
Diese Anzeige steht im Zusammenhang mit der Wahl des Bürgermeisters in Stelle am 13.9.2025, Kommunalwahlen in Niedersachsen
6. Angaben zum Werbeanbieter / zur Agentur
Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co.KG, Bendestorfer Straße 3-5, 21244 Buchholz in der Nordheide
7. Angaben zur Veröffentlichung
Medium / Plattform: Wochenblatt, Print
Ort / Region der Verbreitung: Stelle, Landkreis Harburg
8. Hinweise zu Targeting und Datenverarbeitung
[ x] Keine Nutzung personenbezogener Daten.
[ x] Diese Anzeige wurde unter Verwendung von Zielgruppenmerkmalen ausgespielt: Räumliche Verteilung des Wochenblatts.
Weitere Informationen: gruene-niedersachsen.de/datenschutzerklaerung
9. Frühere Veröffentlichungen / Korrekturen
[X] Es liegen keine früheren Veröffentlichungen oder Korrekturen vor.
10. Ansprechpartner für Transparenzfragen
Union Betriebs-GmbH
Der Datenschutzbeauftragte
Egermannstraße 2
53359 Rheinbach
Datum: 10.4.2026